Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Berlin, August 2025
1. Geltungsbereich und Datenschutz
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Lord of Event GmbH gegenüber ihren Kunden.
1.2 Unsere Leistungen richten sich grundsätzlich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden Verträge nur in Ausnahmefällen geschlossen; in diesem Fall gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des BGB.
1.3 Die Lord of Event GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Techniker, Locationbetreiber oder andere Auftragspartner). Eine Nutzung für Werbezwecke erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
1.4 Bei Online-Korrespondenz über die Webseite gelten ergänzend die Inhalte des Impressums sowie die Datenschutzerklärung auf www.lord-of-event.de.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Die Bild- und Wortmarke „Lord of Event“ ist Eigentum der Lord of Event GmbH.
2.2 Alle von der Lord of Event GmbH erstellten Ideen, Präsentationen, Skizzen, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Lord of Event GmbH.
2.3 Eine Nutzung, Weitergabe oder Umsetzung ohne schriftliche Zustimmung der Lord of Event GmbH ist unzulässig.
2.4 Die Lord of Event GmbH ist berechtigt, Produktionen auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und diese Aufnahmen zu Eigenwerbungs- oder redaktionellen Zwecken zu nutzen. Dies umfasst eine zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Nutzung.
Rechte des Auftraggebers nach Art. 21 DSGVO (Widerspruchsrecht) bleiben unberührt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Lord of Event GmbH stellt dem Auftraggeber eine Abrechnung über die erbrachten Leistungen aus.
3.2 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:
25 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsschluss,
75 % des Rechnungsbetrages binnen 14 Tagen nach Projektende.
3.4 Bei Verträgen über Künstler-Engagements trägt der Auftraggeber zusätzlich die gesetzliche Künstlersozialabgabe sowie die jeweils anfallenden GEMA-Gebühren und veranstaltungsbedingte Nebenkosten (z. B. Energie, Wasser, Abfallentsorgung).
3.5 Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) fällig.
3.6 Gerät der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung mehr als zwei Wochen in Verzug, kann die Lord of Event GmbH nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen verpflichtet.
4. Stornierung
4.1 Der Auftraggeber kann binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss kostenfrei zurücktreten.
4.2 Danach gelten folgende Stornopauschalen:
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Gesamthonorars,
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 %,
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 %,
danach: 100 %.
4.3 Die Lord of Event GmbH behält sich vor, einen höheren nachweisbaren Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
5. Durchführung und Organisation
5.1 Grundlage jeder Veranstaltung sind ein vom Auftraggeber freigegebenes Konzept, eine abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan sowie ein schriftlicher Vertrag.
5.2 Die Lord of Event GmbH ist in der Ausgestaltung von Programm und Ablauf im Rahmen des vereinbarten Ablaufplans frei.
5.3 Vom Auftraggeber bereitgestellte Veranstaltungsräume sind an Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen frei zugänglich zu machen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheits-, Genehmigungs- und Brandschutzauflagen.
6. Leistungsstörungen und Haftung
6.1 Wird die Durchführung der Veranstaltung durch Umstände verhindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält die Lord of Event GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.
6.2 Fällt die Leistungserbringung aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt aus, kann die Lord of Event GmbH vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Stellt ein Vermieter vereinbarte Räume oder Flächen nicht bereit, unterstützt die Lord of Event GmbH den Auftraggeber bei der Suche nach Ersatz. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Scheitert die Durchführung ohne Verschulden der Lord of Event GmbH, entfällt die Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen werden mit 20 % des Honorars vergütet.
6.4 Die Haftung für Schäden ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6.5 Für Leistungen und Erfüllungsgehilfen Dritter übernimmt die Lord of Event GmbH keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.6 Besteht der Auftraggeber auf der Durchführung von Maßnahmen trotz Hinweises auf rechtliche oder fachliche Bedenken, stellt er die Lord of Event GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen.
7.2 Eine Weitergabe von Honorarvereinbarungen an Dritte ist untersagt und gilt auch nach Vertragsende.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.